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Anfahrt & Kontakt

Sachverständigenbüro Heinzmann

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07907 Schleiz

Telefon 0173/7385365
E-Mail sv-heinzmann@gmx.de

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Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 -18:00
Dienstag: 08:00 -18:00
Mittwoch: 08:00 -18:00
Donnerstag: 08:00 -18:00
Freitag: 08:00 -18:00
Samstag: Geschlossen

Unsere Leistungen

Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. 

Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden? 

Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.

schadengutachten_1_klein.jpeg Schadengutachten

Gerichtsgutachten

Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt. Gemäß dem Grundsatz der Parteienherrschaft wird im Zivilverfahren durch die Parteien bestimmt, was gemäß dem Klageantrag sowie dem Sachvortrag zum Streitgegenstand bestritten wird. Nur damit darf sich das Gericht befassen. Die Parteien entscheiden nicht nur über den Streitgegenstand, sondern sind auch jederzeit in der Lage, das Verfahren, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleichsbereitschaft oder Anerkennung, zu beenden. 

Im Zivilprozess ist der Kläger gemäß des so genannten Beibringungsgrundsatzes beweispflichtig.  Laut Zivilprozessordung stehen nur bestimmte Beweismittel zur Verfügung. Dazu gehören der "Augenschein (Ortsbesichtigung)", die Vorlage von "Urkunden", die Vernehmung von Zeugen sowie der Beweis durch Sachverständige. Sofern ein Sachverständigengutachten zur Klärung einer Sachlage erforderlich ist, wird durch das Gericht ein entsprechend – also gemäß dem Fachgebiet – bestellter Sachverständiger schriftlich beauftragt.

besprechung_schaden_mit_kundin.jpg Gerichtsgutachten

Beweissicherungsgutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf Mängel aufweisen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf Unfallschäden.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Auto als unfallfrei (reparierter Vorschaden) deklariert wurde. Wir sichern Beweise und erstellen ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten in schriftlicher und fotografischer Form über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges.

besprechung_schaden_mit_kundin.jpg Beweissicherungsgutachten

Wertgutachten für Old- und Youngtimer

Wenn ein Oldtimer den Eigentümer wechselt, gehört das Feilschen um den Preis dazu. Da ist es gut, wenn es eine neutrale Verhandlungsbasis gibt. Diese liefert das TÜV SÜD Wertgutachten.
Die Experten von TÜV SÜD untersuchen Gesamtzustand, technische Fitness, Optik und Ausstattung des Fahrzeugs - und stellen je nach Qualität den Marktwert nach regionalen Gegebenheiten fest. Sie als Kunde erhalten einen individuellen Bericht, der wesentlich mehr aussagt als eine pauschale Preisliste. Und natürlich deutlich anerkannter ist, als eigene Vorstellungen.

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